Neuer Parameter „PFAS“ – was bedeutet das für uns?
Seit dem 16.01.2026 gilt nach der Trinkwasserverordnung der neue Grenzwert „Summe PFAS 20“. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Das sind organische Substanzen, deren Wasserstoffatome vollständig oder teils durch Fluoratome ersetzt worden sind. Diese Stoffgruppe umfasst mehrere zigtausende Substanzen, wobei immer mehr neue Substanzen hinzukommen. Diese Stoffe werden wegen ihrer fett-, wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften vielseitig in Alltagsprodukten verwendet, wobei die Anwendung einiger PFAS wegen Toxizität, Mobilität und schlechter Abbaubarkeit in der Umwelt, sowie bioakkumulierender Eigenschaften, vollständig oder teilweise verboten sind. Einige Stoffe davon wurden außerdem als Tenside für Löschschaummittel zur Brandbekämpfung verwendet und belasten nachhaltig die Umwelt.
Der Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO) führt seit mehreren Jahren ein freiwilliges, umfassendes Monitoring in seinem Einzugsgebiet und in seinen Wasserwerken durch. Der neu eingeführte Grenzwert von 100 ng/l für die Summe von 20 ausgewählten PFAS wird durchgehend in allen Wasserwerken des ZWO eingehalten. Die Untersuchungsergebnisse werden an die zuständigen Umwelt- und Gesundheitsbehörden weitergegeben.
Unser Trinkwasser ist ein Naturprodukt, und der Grundwasserschutz geht alle Menschen an. Die Eigenschaften von PFAS machen eine Altlastensanierung zu einer langwierigen und kostspieligen Aufgabe, die trotz Verursacherprinzip oft von der Allgemeinheit gelöst werden muss. Alle Wasserversorger sind auf die Mitwirkung von Politik, Verwaltung, Industrie, Anwenderinnen und Anwendern angewiesen.
Mehr Information zu PFAS im Trinkwasser finden Sie unter:
