Maßnahmenraum Untermainebene

Der Maßnahmenraum beinhaltet Gemarkungen (Karte) im Kreis Offenbach und Kreis Darmstadt-Dieburg mit insgesamt 7096 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche. Davon haben 4746 ha die Maßnahmenpriorität „sehr hoch“, 757 ha die Maßnahmenpriorität „hoch“ und 1593 ha die Maßnahmenpriorität mittel.
Der Maßnahmenraum „Untermainebene“ ist durch eine intensive landwirtschaftliche Nutzung geprägt. Vorherrschend sind sandige, leichte Böden mit geringem Humusanteil. Diese Böden sind gekennzeichnet durch ein geringes Wasserhaltevermögen, was die Auswaschung von Nährstoffen (besonders Nitrat), begünstigt. Sonderkulturanbau wie Spargel und Erdbeeren aber auch konventionelle Ackerkulturen wie Roggen, Gerste, Weizen und Mais prägen das landwirtschaftliche Bild.

Die dazugehörigen Gemarkungen sind: Altheim, Babenhausen, Bieber, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dudenhofen, Eppertshausen, Fechenheim, Hainhausen, Hainstadt, Harpertshausen, Harreshausen, Hausen, Hergershausen, Heusenstamm, Jügesheim, Klein-Welzheim, Langstadt, Messenhausen, Mühlheim, Rembrücken, Rumpenheim, Schaafheim, Schlierbach, Seligenstadt, Sickenhofen, Urberach, Weiskirchen

Fahrzeug zur Bodenprobenentnahme bei der Arbeit
Fahrzeug zur Bodenprobenentnahme bei der Arbeit

Um im Maßnahmenraum Untermainebene einen flächendeckend guten Zustand der Grundwasserqualität in Bezug auf Nitrat herzustellen, werden insgesamt 184 Landwirte und Gärtnereien intensiv zur Schonung des Grundwassers beraten. Grundlage sind die Bodenuntersuchungen, die mindestens zweimal im Jahr stattfinden. Im Frühjahr wird der Nitratgehalt im Boden festgestellt, um damit für die Landwirte eine Düngeempfehlung zu erstellen. Denn was schon im Boden ist, braucht von den Landwirten nicht gedüngt zu werden. Damit kann der Landwirt bedarfsgerecht seine Pflanzen düngen, ohne Überschüsse zu verursachen. Ziel ist, eine ausgewogene Ernährung der Pflanzen durch eine verantwortungsbewusste Düngung sicherzustellen. Damit kann gleichzeitig eine angemessene Ertragsbildung der Pflanzen erfolgen und ein Nährstoffüberhang auf der Fläche vermieden werden.

Im Herbst zu Vegetationsende werden dann noch einmal Bodenuntersuchungen durchgeführt, um zu sehen ob die Bewirtschaftung der Flächen grundwasserschonend durchgeführt worden ist. Manchmal sind aber witterungsbedingte Ereignisse die Ursache für höhere Restwerte im Boden. So zum Beispiel in Jahren mit geringen Niederschlägen, in denen die Pflanzen nicht den gesamten Dünger aufnehmen konnten.

Demonstrationsversuch zum Anbau von Zwischenfrüchten
Demonstrationsversuch zum Anbau von Zwischenfrüchten

Neben Düngeempfehlungen werden mit den Landwirten Ortsbegehungen durchgeführt, um den aktuellen Zustand der Bestände besonders im Frühjahr zu beurteilen. Dabei werden Maßnahmen besprochen, die den Landwirten helfen sollen, eine möglichst grundwasserschonende Bewirtschaftung durchzuführen.

Es werden auch jährlich mehrere Demonstrationsversuche durchgeführt, um den Landwirten an praktischen Beispielen zu zeigen, welche Düngungs- oder Anbaumaßnahmen besonders erfolgreich in Hinsicht auf den Grundwasserschutz sind. Besonderes Interesse hatten die Landwirte in den letzten Jahren an dem regelmäßig durchgeführten Zwischenfruchtversuch. Hier wurden bis zu 40 verschiedene Zwischenfrüchte/Zwischenfruchtmischungen angebaut, um deren Eignung zum Grundwasserschutz zu überprüfen. Jährlich wiederkehrende Demonstrationsversuche sind notwendig, da kein Jahr wie das andere ist und nur solche Beratungsempfehlungen gewonnen werden sollen, die für die Mehrzahl der Jahre zutreffen.

Neben diesen praktischen Maßnahmen werden den Landwirten und Gärtnereien auch Informationsveranstaltung angeboten, auf denen über neue praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse berichtet wird.

Besonders ergiebig sind die persönlichen Gespräche mit den Landwirten, in denen ganz individuell auf die einzelnen Aspekte der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und den vorsorgenden Grundwasserschutz eingegangen werden kann. Bei diesen Gesprächen werden auch die Stickstoffbilanzen auf den einzelnen Flächen besprochen. Bei diesen Bilanzen wird ermittelt, wieviel Stickstoff auf die Fläche aufgebracht wurde und wieviel Stickstoff von der Fläche mit dem Erntegut wieder entnommen wurde. Der entstehende Saldo wird zu einem Vergleich mit dem gemessenen Nitratgehalt im Herbst genutzt. Auf dieser Basis kann festgestellt werden, ob die Bewirtschaftungsmaßnahmen für den Grundwasserschutz erfolgreich waren.  Wenn sich größere Differenzen ergeben, können gezielte Beratungsmaßnahmen auch auf einzelbetrieblicher Ebene umgesetzt werden

Seit 2018 wird neben der Beratung zum Nitratproblematik auch eine Beratung zum Erosionsschutz durchgeführt. Hier werden zusammen mit den Landwirten Strategien entwickelt, wie einem Bodenverlust insbesondere in der Nähe von Vorflutern wirksam entgegengesteuert werden kann.