Wasserampel des ZWO für das
Versorgungsgebiet der Stadt Offenbach a.M.

Die Wasserampel steht aktuell auf:

Da die Versorgung mit Trinkwasser in Offenbach ausschließlich
aus Grundwasser geschieht, müssen wir mit dem knappen Gut
ganz bewusst, nachhaltig und verantwortungsvoll umgehen.


Bernd Petermann, Geschäftsführer
des Zweckwasserverbands (ZWO)

 

 

 

 Was bedeutet

die Wasserampel des ZWO?

 

 

 

 

Ampelphasen als Hilfe für den Umgang mit Wasser

Um alle für einen sorgsamen Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser zu sensibilisieren, hat der  Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach online eine Wasserampel eingerichtet.

Hintergrund sind geringe Niederschläge und steigender Wasserverbrauch in der Region. Die Ampel gibt Auskunft über die Grundwasserverfügbarkeit und Einschränkungen für die Bevölkerung in Abhängigkeit von den Pegelständen des Grundwassers.

Mit der Wasserampel will der ZWO die Bevölkerung in der Stadt Offenbach am Main künftig frühzeitig und transparent über die Grundwasserverfügbarkeit in den Gewinnungsgebieten informieren.

Auf Basis gemessener Pegel der Grundwassermessstellen in den Wassergewinnungsgebieten wird monatlich die Grundwasserverfügbarkeit in den einzelnen Gewinnungsgebieten beurteilt. Unter Beachtung dieser Tendenz und der Bedeutung der einzelnen Gewinnungsgebiete an der Gesamtfördermenge des ZWO, wird dann die Farbe der Wasserampel festgelegt.

Was bedeuten die einzelnen Ampelphasen:


... gibt es keine Einschränkungen bei der Nutzung der Wasserrechte für den ZWO.



Handlungsbedarf: Trotzdem sorgsamer Umgang mit Trinkwasser.


... heißt das, dass die Nutzung der Wasserrechte für den ZWO teilweise eingeschränkt ist. Es kann notwendig werden, die Wasserliefermengen einzuschränken.

Handlungsbedarf: Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist erforderlich!

In diesem Fall fordern wir Sie auf, sorgsam mit Trinkwasser umzugehen und folgende Verhaltensregeln anzuwenden:
  • Verwenden Sie Trinkwasser nur dort, wo es notwendig ist;
  • Reduzieren Sie die Gartenbewässerung am besten auf maximal zwei Bewässerungsvorgänge pro Woche;
  • Bewässern Sie keine Rasenflächen;
  • Verzichten Sie auf das private Waschen von Fahrzeugen aller Art, das Abspritzen von Terrassen, Wänden, Hof- und Wegflächen, Dächern sowie von Anlagen (z.B. bauliche Anlagen, Maschinen);
  • Verzichten Sie auf das Be- oder Nachfüllen von Schwimmbecken, Zisternen oder sonstigen Wasserspeichern mit Trinkwasser.


… bedeutet es, dass die Nutzung der Wasserrechte für den ZWO in erheblichem Maße eingeschränkt ist. Dies hat Auswirkungen auf die gewohnte, vollumfängliche und uneingeschränkte Liefermöglichkeit an unsere Kunden.

Es ist notwendig, die Wasserliefermengen einzuschränken.

Handlungsbedarf: Eine Reduzierung des Trinkwasserverbrauchs ist erforderlich!

In diesem Fall fordern wir Sie auf, zusätzlich zu den Verhaltensregeln der gelben Ampel, folgende Verhaltensregeln anzuwenden:
  • Verbrauchen Sie kein Trinkwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung über das absolut notwendige Maß;
  • Verzichten Sie komplett auf die Beregnung, die Berieselung, die Bewässerung und das Begießen von einjährigen Pflanzen, Rasenflächen, privaten Bäumen, privaten Gemüsebeeten, mehrjährigen Stauden und Gehölzflächen;
  • Verzichten Sie auf den Betrieb von künstlichen Springbrunnen, Wasserspielanlagen, Wasserbecken und ähnliche Einrichtungen.